Förderprogramme

Eine zweite Forschungsaufgabe betrifft die Entwicklung von Förderprogrammen: Wie können bestehende Agrarumweltmaßnahmen optimiert werden und welche neuen Fördergegenstände mit welchen Mittelherkünften wären am zielführendsten? Welches Finanzvolumen würde benötigt, um die Biodiversität in den deutschen Weinbaulandschaften ideal zu entwickeln?

Dazu werden auch die Ergebnisse der Produzierenden-Befragung und die Ursache-Wirkungs-Analyse mit regionalen und überregionalen Entscheidungsträgern diskutiert. Daraufhin werden passende Maßnahmen definiert und der Mittelbedarf je Bundesland errechnet. Die gewonnenen Erkenntnisse werden für die Beratung und die Entwicklung des Toolkits eingesetzt. Die Anreize können neben Fördermitteln, der Vermarktungsförderung und der Beratung auch Möglichkeiten beinhalten, die erst im Laufe der Forschung identifiziert werden.

Aktuelle Förderprogramme

Hier finden Sie eine Auflistung verschiedener Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die es zu den einzelnen Maßnahmentypen gibt. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig aktualisiert. Für die hier aufgeführten Förderungen wird keine Haftung auf Richtigkeit oder Vollständigkeit übernommen.

Maßnahme:

 

Funktionsflächenbegrünung

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen – Anlage von Blüh- und Schonstreifen

  • Höhe der Förderung: 1.200 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Pflanzenschutzmanagement

Öko-Regelung 6 – Reduktion von Pflanzenschutzmitteln

  • Höhe der Förderung: 150 Euro (ab Antragsjahr 2024)
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP): K72 Herbizidverzicht im Weinbau

  • Höhe der Förderung: 320 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
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Förderprogramm für Pheromonverfahren im Weinbau (PHW)

  • Höhe der Förderung: 100 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
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FAKT II: Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen

  • Höhe der Förderung: 300 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
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Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege- Maßnahmen (HALM 2): Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen (HALM 2 E)

  • Höhe der Förderung: 125 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel: Produktiv genutzte Dauerkultur

  • Höhe der Förderung: 1.527 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz EULLa: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

  • Höhe der Förderung: 80 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
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Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUNaP): Verzicht auf Pflanzenschutzmittel

  • Höhe der Förderung: 1.527 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Gezielte Insektenförderung für die Landwirtschaft

Sachsen-Anhalt: Ausgleichszahlung: Pflanzenschutzmittelverbot

  • Höhe der Förderung: 1.527 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
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Querterrassierung

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU): Mauern & Querterrassen

  • Höhe der Förderung: bis zu 19.000 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP): 188 Struktur- und Landschaftselemente

  • Höhe der Förderung: mind. 500 €
  • Berechnungsgrundlage: pro Betrieb
  • Förderfrequenz: einmalig pro Betrieb
  • weitere Informationen finden Sie hier: KULAP 188 und AUKM

Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

  • Höhe der Förderung: bis zu 5.500 Euro in Direktzuganlagen, bis zu 12.000 Euro in Steillagen (ab 40 % Hangneigung) bis zu 14.000 Euro in Terrassenanlagen. Querterrassierung von Steillagen einschließlich Anpflanzung bis zu 24.000 Euro. Tropfbewässerung bis zu 2.000 Euro in Direktzuganlagen, bis zu 3.200 Euro in Steillagen (ab 40 % Hangneigung) bis zu 3.200 Euro in Terrassenanlagen
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)

  • Höhe der Förderung: Sortenumstellung in Verbindung mit Rodung und Drahtrahmenerneuerung (8.000 Euro) o. unter Ausübung Wiederbepflanzungsrecht mit Drahtrahmenerneuerung (7.500 Euro), unter Rodung und Beibehaltung der bestehenden Drahtrahmenanlage (4.200 Euro), unter Inanspruchnahme von Neuanpflanzungsrechten einschl. Drahtrahmenerstellung (5.500 Euro)
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein. Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung

  • Höhe der Förderung: ab 30 % Hangneigung 26.000 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Regionales Stützungsprogramm Wein

  • Höhe der Förderung: Sortenumstellung PIWIS: 7.500 Euro; Weiternutzung: 3.500 Euro; Steillagen: 16.000 Euro; Weiternutzung: 8.500 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Rebsortenwahl

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU): Piwi

  • Höhe der Förderung: zusätzlich 1.000 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

  • Höhe der Förderung: bis zu 5.500 Euro in Direktzuganlagen, bis zu 12.000 Euro in Steillagen (ab 40 % Hangneigung) bis zu 14.000 Euro in Terrassenanlagen. Querterrassierung von Steillagen einschließlich Anpflanzung bis zu 24.000 Euro. Tropfbewässerung bis zu 2.000 Euro in Direktzuganlagen, bis zu 3.200 Euro in Steillagen (ab 40 % Hangneigung) bis zu 3.200 Euro in Terrassenanlagen
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)

  • Höhe der Förderung: Sortenumstellung in Verbindung mit Rodung und Drahtrahmenerneuerung (8.000 Euro) o. unter Ausübung Wiederbepflanzungsrecht mit Drahtrahmenerneuerung (7.500 Euro), unter Rodung und Beibehaltung der bestehenden Drahtrahmenanlage (4.200 Euro), unter Inanspruchnahme von Neuanpflanzungsrechten einschl. Drahtrahmenerstellung (5.500 Euro)
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein. Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

  • Höhe der Förderung: unter 40 % Hangneigung 9.000 Euro, über 40 % Hangneigung 21.000 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Sortenumstellung auf klima- und marktangepasste Rebsorten sowie pilzwiderstandsfähige Rebsorten

  • Höhe der Förderung: Anpassung der Zeilenbreite oder der Pflanzung von Halb- und Hochstammreben; in Flachlagen 10.000 Euro, in Steillagen 19.000 Euro, in Steilst- und Terrassenlagen 21.000 Euro. Rebsortenwechsel oder Pflanzung von Halb- und Hochstammreben bei Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung: 6.000 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Regionales Stützungsprogramm Wein

  • Höhe der Förderung: Sortenumstellung PIWIS: 7.500 Euro; Weiternutzung: 3.500 Euro; Steillagen: 16.000 Euro; Weiternutzung: 8.500 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Regionales Stützungsprogramm Wein: Sortenumstellung

  • Höhe der Förderung: Flachlagen mit Erneuerung des Drahtrahmens: max. 10.000 Euro, bei Weiternutzung: max. 6800 Euro, Steil-und Terrassenlagen: max. 15.000 Euro, bei Weiternutzung: 12.000 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Trockenmauern

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU): Mauern & Querterrassen

  • Höhe der Förderung: bis zu 19.000 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU): Trockenmauern in Steilstlagen

  • Höhe der Förderung: bis zu 33.000 €
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP): 186 Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen

  • Höhe der Förderung: einmalig 100 € je Quadratmeter sanierten und sichtbaren Mauerwerks sowie 100 € je lfd. Meter Treppe. Zuwendungen unter 500 € je Antragsteller werden nicht bewillig
  • Berechnungsgrundlage: Quadratmeter
  • weitere Informationen finden Sie hier: KULAP 186 und AUKM

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP): 188 Struktur- und Landschaftselemente

  • Höhe der Förderung: mind. 500 €
  • Berechnungsgrundlage: pro Betrieb
  • Förderfrequenz: einmalig pro Betrieb
  • weitere Informationen finden Sie hier: KULAP 188 und AUKM

Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein. Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen: Errichtung und Wiederherstellung von Weinbergsmauern

  • Höhe der Förderung: unter 40 % Hangneigung max. 300 Euro, über 40 % Hangneigung max. 150 Euro
  • Berechnungsgrundlage: Hektar
  • Förderfrequenz: einmalig pro Jahr
  • weitere Informationen finden Sie hier: mehr erfahren

NALAP: Natur- und Landschaftspflegeprogramm

  • Höhe der Förderung: 500 – 500.000 €
  • Berechnungsgrundlage: Anteilsfinanzierung
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